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Wenn Sie einen Beratungstermin anfordern, so sind alle Angaben notwendig. Termine nur nach Vereinbarung. Alle ärztlichen Leistungen werden nach dem Heilmittelgesetz anhand der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet.
Beratungstermine und Aufklärungen sind kostenpflichtige Leistungen eines Facharztes, welche nach dem Heilmittelwerbegesetz nach der Gebührenordnung für ärzte abgerechnet werden müssen. Die Kosten für eine Beratung / Begutachtung bei medizinisch nicht notwendigen Leistungen sind vom Patienten zu tragen.
Laut der DGÄPC-Statistik 2020 gibt es folgende häufige Behandlungwünsche im Jahr 2020: